Geld zum Leben und Wohnen
Welche Geldleistungen gibt es?
Mit der Grundsicherung nach dem SGB II können Sie Geldleistungen erhalten, um Ihren Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sicherzustellen. Die Geldleistung für Ihre Bedarfsgemeinschaft wird dabei individuell berechnet.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.
Regelleistungen
Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.
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Mehrbedarfe
Für Bedarfe, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt werden, kann für Sie zusätzlich ein Mehrbedarf berücksichtigt werden.
(siehe PDF - Seite 42, 43)
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Wohnung und Heizung
Ihre tatsächlichen Kosten der Unterkunft und Heizung können übernommen werden, soweit diese angemessen sind. Eine Übersicht über den zustehenden Wohnraumbedarf und die angemessenen Unterkunftskosten sowie weitere Informationen und Merkblätter rund um den Umzug und Wohnungskosten finden Sie in unserem Downloadcenter.
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Einmalige Leistungen
Der monatliche Regelbedarf ist für Ihren laufenden Lebensunterhalt vorgesehen. Daneben können einmalige Leistungen erbracht werden.
(siehe PDF - Seite 48)
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Sozialversicherungsbeiträge
Aufgrund des Bezuges von Arbeitslosengeld II sind Sie grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
(siehe PDF - Seite 66)
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Bildung und Teilhabe
Die Stadt Krefeld unterstützt Jugendliche und Kinder mit Bedarfen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
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