Informationen für
EU-Bürgerinnen und EU-Bürger
Was muss ich beachten, wenn ich die Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitze und Arbeitslosengeld II beantragen möchte?
Auch als EU-Bürger können Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder andere Sozialleistungen haben.
In der Regel kommt es darauf an,
- wann Sie in die Bundesrepublik eingereist sind
- warum Sie eingereist sind
- wie lange Sie bereits in der Bundesrepublik leben und/oder
- ob und wie lange Sie seit Ihrer Einreise beruflich tätig sind / waren
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.