Bildung und Teilhabe
Bildungspaket
Kinder und Jugendliche können z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege teilnehmen. Das Arbeitsministerium NRW stellt mit den nachfolgenden "Fragen und Antworten" dar, welche Leistungen das Bildungs- und Teilhabepaket enthält. Die Jobcenter und Kommunen helfen ebenfalls gerne weiter und informieren, was alles möglich ist, wer die Leistungen bekommen kann und wie Sie und Ihr Kind die Förderung erhalten können.
Wer kann die Leistungen erhalten?
Haben Sie bzw. Ihre Kinder Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld), der Sozialhilfe (SGB XII), dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), dem Wohngeld oder Kinderzuschlag?
Dann haben Sie auch Anspruch auf Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket.
Welche Leistungen gibt es?
Ausflüge und mehrtägige Fahrten
Die Kosten von mehrtägigen Fahrten oder eintägigen Ausflügen (z.B. Klassenfahrten) mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung werden übernommen.
Schulbedarfspaket
Schülerinnen und Schüler erhalten zum 1. Schulhalbjahr und zum 2. Schulhalbjahr für die Schulausstattung (z.B. für Schulrucksack, Sportzeug, Rechen- und Zeichenmaterial, Taschenrechner, Hefte) eine Pauschale. Die Leistungen für das Schulbedarfspaket werden jährlich angepasst (wie auch der Regelbedarf). Sie beziehen sich allerdings auf das Kalenderjahr und nicht auf das Schuljahr. Für das in 2023 liegende 1. Schulhalbjahr kann ein Betrag in Höhe von 116 Euro beansprucht werden, für das in 2023 liegende 2. Schulhalbjahr 58 Euro.
Die Schulbedarfe werden durch das Jobcenter Krefeld ausbezahlt, nicht über die Servicestelle der Stadt Krefeld Bildung und Teilhabe. Sollte es sich hierbei um eine erstmalige Antragstellung handeln, so wird die Vorlage einer aktuellen Schulbescheinigung notwendig.
Schülerbeförderungskosten
Schülerinnen und Schüler, die ihre nächstgelegene Schule bzw. eine Schule mit einem besonderem Profil nicht ohne Beförderungsmittel erreichen können, werden die notwendigen Schülerbeförderungskosten erstattet, wenn die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.
Lernförderung
Keine Schülerin und kein Schüler soll von einer notwendigen Lernförderung (z. B. Nachhilfe) ausgeschlossen bleiben. Daher werden die Kosten einer ergänzenden angemessenen Lernförderung übernommen, wenn diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die Schulziele zu erreichen.
Gemeinsames Mittagessen
Die Ausgaben für eine Teilnahme Ihres Kindes an einem gemeinschaftlichen Mittagessen in der Schule, in einer Tageseinrichtung oder bei einer Kindertagespflege werden übernommen.
Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten eine Pauschale von 15 Euro monatlich für Vereins-, Kultur- oder Freizeit-/Ferienangebote, sofern im Zusammenhang mit der Teilnahme hieran tatsächliche Aufwendungen entstehen.
Wo kann ich die Leistungen beantragen?
Sie können Ihren Antrag bei der Stadt Krefeld stellen (außer das Schulbedarfspaket). . Klicken Sie hierzu einfach auf den nachfolgenden Button. Die weitere Verfahrensweise zum Antrag und eventuell benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte den Informationen der Stadt Krefeld.