Einmalige Übernahme der Heizkosten
Sie brauchen eine einmalige Unterstützung bei der Übernahme Ihrer Heizkosten?
Sie beziehen momentan keine Leistungen nach dem SGB II, müssen aber eine hohe Heiz- / Nebenkostenabrechnung oder eine Bevorratung mit Heizmitteln (z. B. Kohle, Öl) bezahlen?
Für den Monat, in dem die Zahlung fällig ist, können Sie einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen.
Bitte umgehend, damit keine Ansprüche verloren gehen!
Voraussetzung: