Einmalige Übernahme der Heizkosten

Sie brauchen eine einmalige Unterstützung bei der Übernahme Ihrer Heizkosten?

Sie beziehen momentan keine Leistungen nach dem SGB II, müssen aber eine hohe Heiz- / Nebenkostenabrechnung oder eine Bevorratung mit Heizmitteln (z. B. Kohle, Öl) bezahlen?

Für den Monat, in dem die Zahlung fällig ist, können Sie einen Antrag auf Leistungen beim Jobcenter stellen.

Bitte umgehend, damit keine Ansprüche verloren gehen!

 

Voraussetzung:

  • Alle Vorauszahlungen wurden im Abrechnungszeitraum für Heiz-/Nebenkosten tatsächlich gezahlt
  • Nicht gezahlte Abschläge stellen Schulden dar und können als Bedarf nicht berücksichtigt werden
  • Nachzahlungen Ihres alten Wohnraums kann in der Regel nicht übernommen werden

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen für eine erste Prüfung ein

Antragsformular

Reichen Sie bitte Ihr ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular ein

Hier geht´s zum Antrag

Selbstauskunft Ihrer Vermögensverhältnisse

Für eine Prüfung benötigen wir ebenfalls Ihre ausgefüllte und unterschriebene Selbstauskunft Ihrer Vermögensverhältnisse

Nutzen Sie hierfür bitte den Vordruck Anlage VM

Heiz-/Nebenkostenabrechnung

Reichen Sie bitte Ihre aktuelle Heiz- und Nebenkostenabrechnung in Kopie ein

 

Mietvertrag

Reichen Sie bitte Ihren Mietvertrag und ggf. das letzte Mieterhöhungsschreiben in Kopie ein

Einkommensnachweise

Reichen Sie bitte Ihre Einkommensnachweise (z.B. Lohnabrechnungen) der letzten drei Monate in Kopie ein


Nützliche Links und Informationen